Da jeder Auftrag seine besonderen Anforderungen in Bezug auf Schwierigkeitsgrad, Umfang, Fristen usw. hat, ist ein pauschal vorgegebener Preis im Sinne einer gerechten und sinnvollen Preisermittlung nicht angeraten. Die Preise werden individuell auf den jeweiligen Auftrag abgestimmt, um hier sowohl dem Auftraggeber als auch dem Büroservice gerecht zu werden.
Virtuelle Assistenz/Büroservice wird grundsätzlich auf Stundenbasis abgerechnet, egal, ob es sich nur um einen Teilbereich oder um einen umfangreichen Büroservice handelt. Je nach Auftragsumfang sind Paketpreise möglich.
Für Einzelaufträge werden die Abrechnungsmodalitäten vorab festgelegt. Es können Normseiten, Zeichen, Wörter, Zellen etc. zur Abrechnung vereinbart werden.
Bei einem vorher klar umrissenen Auftrag ist auch ein vereinbarter Pauschalpreis möglich.
Das kommt auf den Umfang und die Dringlichkeit des Auftrages an.
In jedem Fall werden vereinbarte Fristen eingehalten.
Die Bearbeitungszeit wird bei Vertragsabschluss individuell vereinbart.
Bei der „virtuellen Assistenz“ handelt es sich um einen längerfristigen oder Projektauftrag mit meist verschiedenen Komponenten, während z.B. ein Korrekturauftrag eben nur diese Korrektur beinhaltet.
Beide Auftragsarten werden, wenn sie angenommen werden, gleichwertig behandelt und vereinbarungsgemäß bearbeitet.
Gerne stehe ich Ihnen für deren Beantwortung zur Verfügung.
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